Resturlaub richtig handhaben – Fristen, Übertragung und gesetzliche Regelungen
Der Begriff Resturlaub bezieht sich auf den Urlaub, den ein Arbeitnehmer noch nicht im laufenden Jahr oder Arbeitsverhältnis genommen hat und der üblicherweise in das folgende Jahr übertragen wird, wenn er nicht verwendet wurde. Die Regelungen rund um Resturlaub sind wichtig, da sie Klarheit darüber schaffen, wie dieser Anspruch gehandhabt wird, insbesondere wenn ein Arbeitsverhältnis endet oder wenn der Urlaub aus anderen Gründen nicht genommen werden kann.
In diesem Artikel erfahren Sie, was Resturlaub ist, wie er geregelt wird und welche Fristen und rechtlichen Bestimmungen zu beachten sind.
Was ist Resturlaub?
Resturlaub bezeichnet die verbleibenden Urlaubstage, die ein Arbeitnehmer am Ende eines Jahres oder eines Beschäftigungszeitraums nicht genommen hat. Wenn der Arbeitnehmer seinen gesamten Urlaub im laufenden Jahr nicht aufgebraucht hat, bleiben diese Tage als Resturlaub übrig. Der Resturlaub kann in der Regel auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden, sofern keine besonderen Fristen bestehen, die dies verhindern.
Beispiel: Wenn ein Arbeitnehmer 30 Urlaubstage im Jahr hat, aber nur 25 davon genommen hat, bleiben 5 Tage als Resturlaub übrig, die in das Folgejahr übertragen werden.
Wie lange kann Resturlaub übertragen werden?
Die Übertragung von Resturlaub unterliegt bestimmten gesetzlichen Regelungen.
Im Allgemeinen gilt:
1. Übertragung ins nächste Jahr: In der Regel kann Resturlaub ins nächste Kalenderjahr übertragen werden. Das bedeutet, wenn ein Arbeitnehmer in einem Jahr nicht alle Urlaubstage nimmt, kann er diese im darauffolgenden Jahr noch nutzen. Die Übertragung muss jedoch rechtzeitig erfolgen.
2. Verjährung des Resturlaubs: Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verfällt der Resturlaub grundsätzlich zum 31. März des Folgejahres, es sei denn, der Arbeitnehmer war im alten Jahr durch Krankheit oder andere Gründe verhindert, den Urlaub zu nehmen. In diesem Fall kann der Urlaub auch später noch genommen werden. Die Verjährungsfrist für den Resturlaub beträgt in der Regel 12 Monate, sodass der Urlaub zum Ende des 31. März des Folgejahres verfällt, wenn er nicht genommen wurde.
3. Besondere Umstände: Wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit, Elternzeit oder ähnlichen Umständen den Urlaub nicht nehmen konnte, verlängert sich die Frist, in der der Resturlaub genommen werden kann. In diesem Fall kann der Urlaub auch nach dem 31. März des Folgejahres noch beansprucht werden.
4. Tarifvertragliche und betriebliche Regelungen: Es können abweichende Regelungen zum Resturlaub durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen bestehen. In manchen Branchen oder bei bestimmten Arbeitgebern können Urlaubstage über die gesetzlich festgelegte Frist hinaus übertragen werden.
Wann verfällt der Resturlaub?
Der Resturlaub verfällt, wenn er nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen genommen wird.
Der Verfall des Resturlaubs ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt:
- Regelmäßiger Verfall: Der Resturlaub verfällt grundsätzlich am 31. März des Folgejahres, wenn er bis dahin nicht genommen wurde.
- Verlängerung durch Krankheit: Wenn der Arbeitnehmer krank ist und deshalb den Urlaub nicht nehmen kann, verlängert sich die Frist. Der Urlaub kann auch nach dem 31. März genommen werden, wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubsjahres krank war. In diesem Fall verfällt der Urlaub erst, wenn der Arbeitnehmer wieder gesund ist und eine angemessene Frist hatte, den Urlaub zu nehmen.
Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Was passiert mit dem Resturlaub, wenn das Arbeitsverhältnis endet?
1. Resturlaub bei Kündigung oder Vertragsende: Wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Jahresende endet, muss der Resturlaub entweder vom Arbeitnehmer genommen oder vom Arbeitgeber abgegolten werden. In diesem Fall wird der nicht genommene Urlaub in der Regel in Form einer Urlaubsabgeltung ausgezahlt. Die Höhe der Urlaubsabgeltung berechnet sich nach dem durchschnittlichen Tagesverdienst des Arbeitnehmers.
2. Urlaubsabgeltung: Wird der Urlaub aufgrund des Arbeitsendes nicht mehr genommen, muss der Arbeitgeber die Urlaubsabgeltung zahlen. Diese entspricht dem Wert des nicht genommenen Urlaubs, basierend auf dem üblichen Gehalt des Arbeitnehmers.
3. Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer: Wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen selbst verlässt, hat er ebenfalls Anspruch auf eine Auszahlung des nicht genommenen Resturlaubs. Es ist jedoch darauf zu achten, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über den Resturlaub informiert und diesen korrekt berechnet.
4. Übertragung auf den neuen Arbeitgeber: Der Resturlaub kann nicht einfach auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Stattdessen muss der Resturlaub mit dem alten Arbeitgeber abgegolten werden. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel Anspruch auf die Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs hat.
Resturlaub bei Teilzeitbeschäftigten und Minijobbern
Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich denselben Anspruch auf Urlaub wie Vollzeitbeschäftigte. Der Urlaubsanspruch muss dabei jedoch anteilig berechnet werden. Wenn ein Teilzeitbeschäftigter oder Minijobber Resturlaub hat, wird dieser ebenfalls anteilig übertragen und sollte innerhalb der festgelegten Fristen genommen oder abgegolten werden.
Fazit
Resturlaub ist der Urlaub, der am Ende eines Jahres oder Arbeitsverhältnisses noch übrig ist und in das nächste Jahr übertragen werden kann. Die gesetzliche Regelung besagt, dass der Resturlaub grundsätzlich zum 31. März des Folgejahres verfällt, es sei denn, der Arbeitnehmer war aufgrund von Krankheit oder anderen unverschuldeten Umständen an der Urlaubsnahme gehindert. Wenn das Arbeitsverhältnis endet, muss der nicht genommene Urlaub in der Regel durch Urlaubsabgeltung ausgezahlt werden.
FAQs
Wann verfällt der Resturlaub?
Der Resturlaub verfällt grundsätzlich zum 31. März des Folgejahres, wenn er bis dahin nicht genommen wurde. Eine Verlängerung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer krank war.
Was passiert mit dem Resturlaub, wenn ich das Unternehmen verlasse?
Wenn das Arbeitsverhältnis endet, muss der nicht genommene Resturlaub in der Regel in Form von Urlaubsabgeltung ausgezahlt werden.
Kann Resturlaub ins nächste Jahr übertragen werden?
Ja, Resturlaub kann ins nächste Jahr übertragen werden, muss aber bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden, andernfalls verfällt er.
Wie wird der Resturlaub berechnet, wenn ich Teilzeit arbeite?
Teilzeitbeschäftigte erhalten den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte, jedoch anteilig basierend auf ihrer wöchentlichen Arbeitszeit.
Was passiert, wenn ich während des Jahres krank war und meinen Urlaub nicht nehmen konnte?
Wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit den Urlaub nicht nehmen konnte, verlängert sich die Frist für die Urlaubsnahme. Der Urlaub verfällt erst, wenn der Arbeitnehmer nach der Krankheit ausreichend Zeit hatte, den Urlaub zu nehmen.
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