Krankenversicherung und Minijob – So sind Sie richtig abgesichert
Die Krankenversicherung ist ein zentrales Thema für Minijobber in Deutschland, da die Art der Beschäftigung Auswirkungen auf die Versicherungspflicht und die Beitragszahlung hat. Minijobs bieten Flexibilität, werfen aber oft Fragen zur sozialen Absicherung auf. Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten darf. Die Frage, ob und wie Minijobber krankenversichert sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art der Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) und die Einkommenshöhe. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Krankenversicherung für Minijobber, die Regelungen und häufig auftretende Fragen.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob bezeichnet eine geringfügige Beschäftigung, bei der der Arbeitnehmer nicht mehr als 556 Euro pro Monat verdient (Stand 2025). Diese Art der Beschäftigung ist besonders in Deutschland weit verbreitet, da sie sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber steuerliche Vorteile bietet. Minijobs können sowohl im privaten Bereich (z. B. als Haushaltshilfe) als auch im gewerblichen Sektor (z. B. als Verkäufer oder Aushilfe) ausgeübt werden.
Der besondere Vorteil von Minijobs ist, dass der Arbeitnehmer in der Regel von Sozialabgaben (wie Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung) befreit ist, aber in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen wird – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen.
Krankenversicherung für Minijobber
Für Minijobber ist die Frage der Krankenversicherung ein zentrales Thema, da sie in der Regel nicht wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig sind. Es gibt jedoch bestimmte Regelungen und Ausnahmen, die klären, wie sich Minijobber krankenversichern müssen.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Minijobber
Minijobber können grundsätzlich durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) versichert sein, allerdings nicht direkt über ihren Minijob. Der Arbeitgeber zahlt für den Minijobber pauschale Beiträge zur Rentenversicherung und zur Krankenversicherung, jedoch nur in Höhe von etwa 13 Prozent des Entgelts. Minijobber sind jedoch nicht automatisch über den Minijob in der GKV versichert.
Wenn der Minijobber bereits bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist (z. B. über die Familienversicherung oder eine eigene Mitgliedschaft), ändert sich für ihn durch den Minijob nichts an der Versicherungspflicht. Die Krankenkasse wird die Beiträge weiterhin für den Minijobber annehmen. Falls der Minijobber jedoch keine Krankenversicherung hat, muss er sich selbst versichern, entweder über eine private Krankenversicherung oder durch eine freiwillige Versicherung in der GKV.
Familienversicherung für Minijobber
Eine wichtige Ausnahme betrifft Minijobber, die unter 25 Jahre alt sind und noch bei ihren Eltern wohnen. Solche Minijobber können unter bestimmten Bedingungen kostenfrei über die Familienversicherung ihrer Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Voraussetzung ist, dass der Minijobber keine eigenen Beiträge zur Krankenversicherung zahlt und das monatliche Einkommen aus dem Minijob die Grenze von 556 Euro (Stand 2025) nicht überschreitet.
Die Familienversicherung bietet eine kostengünstige Möglichkeit, sich krankenversichern zu lassen, ohne eigene Beiträge zahlen zu müssen.
Private Krankenversicherung (PKV) und Minijobber
Minijobber, die nicht über die Familienversicherung abgesichert sind und keine gesetzliche Krankenversicherung haben, müssen eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen, wenn sie sich nicht freiwillig in der GKV versichern. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die PKV in der Regel höhere Beiträge erfordert und von den individuellen Gesundheitsrisiken abhängt.
Für Minijobber, die zusätzlich zu ihrem Minijob einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, wird die Versicherung meist durch die Vollzeitstelle abgedeckt, sodass der Minijob keine Auswirkungen auf die Krankenversicherung hat.
Krankenversicherungspflicht im Minijob
Minijobber unterliegen, wie alle Arbeitnehmer, der Krankenversicherungspflicht, aber sie sind nicht automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, wenn sie keinen anderen Anspruch auf Versicherung haben.
Es gibt also verschiedene Wege, wie Minijobber versichert werden können:
- Über die Familienversicherung: Minijobber unter 25 Jahren können sich oft kostenlos über die Familienversicherung der Eltern versichern lassen.
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Minijobber, die nicht familienversichert sind, können sich über die gesetzliche Krankenversicherung freiwillig versichern. In diesem Fall müssen sie einen monatlichen Beitrag bezahlen, der sich nach dem Mindestbeitrag richtet.
- Private Krankenversicherung (PKV): Minijobber können sich auch privat versichern. Dies ist oft teurer als die GKV, kann aber unter bestimmten Bedingungen vorteilhaft sein.
Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber
In der Regel übernimmt der Arbeitgeber für Minijobber die pauschalen Beiträge zur Krankenversicherung, die etwa 13 Prozent des monatlichen Entgelts ausmachen. Diese pauschalen Beiträge gelten jedoch nur, wenn der Minijobber nicht selbst krankenversichert ist und die Versicherung über den Minijob laufen kann.
Wenn der Minijobber jedoch bereits über eine andere Krankenversicherung (z. B. Familienversicherung) versichert ist, kann er den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherungspauschale als Zuschuss verwenden, um seinen eigenen Beitrag zu leisten.
Fazit
Die Krankenversicherung für Minijobber in Deutschland ist durch klare gesetzliche Regelungen definiert. Ob über die Familienversicherung, freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder private Krankenversicherung – Minijobber haben mehrere Optionen, sich abzusichern. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die eigene Krankenversicherungssituation zu informieren, um Lücken in der Absicherung zu vermeiden und sicherzustellen, dass der gesetzliche Versicherungsschutz gegeben ist.
FAQs
Bin ich als Minijobber automatisch krankenversichert?
Minijobber sind nicht automatisch krankenversichert, es sei denn, sie sind über die Familienversicherung ihrer Eltern versichert oder haben eine eigene freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Andernfalls müssen Minijobber sich selbst krankenversichern, entweder privat oder freiwillig in der GKV.
Kann ich als Minijobber in der Familienversicherung bleiben?
Ja, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und bei Ihren Eltern wohnen, können Sie sich unter bestimmten Bedingungen über die Familienversicherung Ihrer Eltern kostenfrei versichern lassen, solange Ihr Einkommen aus dem Minijob 556 Euro (Stand 2025) im Monat nicht überschreitet.
Muss ich als Minijobber Beiträge zur Krankenversicherung zahlen?
Wenn Sie über die Familienversicherung versichert sind, zahlen Sie keine eigenen Beiträge. Wenn Sie sich jedoch freiwillig in der GKV oder PKV versichern müssen, müssen Sie entsprechende Beiträge leisten.
Was passiert, wenn ich einen Minijob und eine Hauptbeschäftigung habe?
Wenn Sie eine Hauptbeschäftigung haben und durch diese sozialversichert sind, hat der Minijob keine Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung. Der Minijob wird dann zusätzlich zu Ihrem Hauptjob abgerechnet, ohne dass sich Ihre Versicherung ändert.
Wie hoch ist der Beitrag zur Krankenversicherung für Minijobber?
Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge zur Krankenversicherung, die etwa 13 Prozent des Minijob-Einkommens betragen. Falls der Minijobber selbst in der GKV versichert ist, muss er ggf. einen zusätzlichen Beitrag leisten.
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