Fahrradleasing (Jobrad): Das Dienstrad als Mitarbeiter-Benefit
Fahrradleasing oder das sogenannte Jobradmodell ermöglicht es Unternehmen, ihren Mitarbeitenden Fahrräder oder E-Bikes zur Verfügung zu stellen, die sie sowohl für den Arbeitsweg als auch privat nutzen können. In der heutigen Welt, in der nachhaltige Mobilität und Gesundheit an Bedeutung gewinnen, wird das Fahrradleasing zunehmend als attraktiver Mobilitäts-Benefit angesehen. Im folgenden Artikel werden wir uns ausführlich mit dem Thema Fahrradleasing (Jobrad) befassen und erläutern, wie die Implementierung dieses Modells in Ihrem Unternehmen nicht nur die Mobilität Ihrer Mitarbeitenden verbessert, sondern auch zur Nachhaltigkeit und Kostenersparnis beitragen kann.
Fahrradleasing als Mobilitäts-Benefit
Der Fahrradleasing-Benefit ist eine moderne Mobilitätslösung, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden anbieten können. Dabei wird ein Fahrrad, in der Regel ein E-Bike, geleast und den Mitarbeitenden zur Nutzung überlassen. Der Vorteil liegt darin, dass das Fahrrad durch Gehaltsumwandlung finanziert wird, wodurch Mitarbeitende steuerliche Vorteile genießen und gleichzeitig die Umwelt durch emissionsfreie Mobilität entlasten.
Fahrradleasing (Jobrad) Benefit im Überblick
Das Jobrad-Leasing, ist ein attraktiver Mitarbeiter-Benefit, der ähnlich wie das bekannte Dienstwagenmodell funktioniert. Hier sind die wichtigsten Punkte, wie das Fahrradleasing in der Regel abläuft:
Auswahl des Fahrrads
Der Mitarbeiter wählt ein Fahrrad oder E-Bike bei einem Fahrradhändler oder über ein Leasingunternehmen aus. Es gibt meist einen festgelegten Maximalpreis, abhängig von den Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber.
Leasingvertrag
Der Arbeitgeber schließt den Leasingvertrag mit einem Leasinganbieter ab. Der Vertrag hat oft eine Laufzeit von 36 Monaten. Die Leasingrate wird in der Regel vom Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen (Gehaltsumwandlung), außer das Unternehmen beteiligt sich freiwillig an den Leasingraten.
Gehaltsumwandlung
Die Leasingraten werden durch eine sogenannte Gehaltsumwandlung bezahlt. Das bedeutet, dass der Mitarbeiter einen Teil seines Bruttogehalts für das Leasing des Fahrrads verwendet. Dies reduziert das zu versteuernde Einkommen und somit die Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Steuerliche Vorteile
Für den Arbeitnehmer gibt es steuerliche Vorteile: Seit 2020 gilt eine 0,25%-Regelung für die Versteuerung des geldwerten Vorteils, wenn das Jobrad auch privat genutzt wird. Nur 0,25% des Fahrradneupreises werden monatlich als geldwerter Vorteil versteuert.
Kostenersparnis
Durch die Gehaltsumwandlung und den steuerlichen Vorteil spart der Mitarbeiter in der Regel gegenüber dem Direktkauf des Fahrrads. Die Ersparnis liegt oft bei etwa 20–40% des Kaufpreises, abhängig von Steuerklasse und individuellen Faktoren.
Fahrradnutzung
Der Mitarbeiter kann das Jobrad sowohl für den Arbeitsweg als auch für private Fahrten nutzen. Das Fahrrad bleibt während der Leasingdauer Eigentum des Leasinganbieters.
Ende der Leasingdauer
Nach der Laufzeit kann der Mitarbeiter das Fahrrad in der Regel zu einem Restwert (oft 10–15% des Neupreises) übernehmen oder das Leasingmodell verlängern und ein neues Fahrrad leasen.
Fahrradleasing: Steuerliche Aspekte
Beim Jobrad-Leasing gibt es spezifische steuerliche Vorteile für den Arbeitnehmer, insbesondere durch die Regelung zur privaten Nutzung. Hier sind die wesentlichen Punkte zu den steuerlichen Vorteilen:
Die 0,25%-Regelung
Seit dem 1. Januar 2020 gilt für Jobräder eine 0,25%-Regelung. Diese besagt, dass der geldwerte Vorteil, der durch die private Nutzung des Fahrrads entsteht, nur mit 0,25% des Bruttolistenpreises des Fahrrads pro Monat versteuert wird. Zuvor lag dieser Satz bei 1%, wurde dann auf 0,5% und schließlich auf 0,25% gesenkt, um Fahrradleasing attraktiver zu machen.
- Beispiel: Bei einem Fahrrad im Wert von 3.000 € müssten nur 7,50 € pro Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden (3.000 € x 0,25%).
Gehaltsumwandlung
Die Leasingrate für das Jobrad wird durch eine Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers bezahlt. Diese Umwandlung reduziert das zu versteuernde Einkommen des Mitarbeiters, wodurch weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen.
Keine Versteuerung bei rein dienstlicher Nutzung
Wird das Jobrad ausschließlich für dienstliche Fahrten genutzt, fällt keine Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Der geldwerte Vorteil wird nur dann versteuert, wenn das Fahrrad auch privat genutzt wird.
Einsparungen durch Lohnsteuer und Sozialabgaben
Da die Leasingraten über das Bruttogehalt abgezogen werden, reduzieren sich die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Dies kann eine zusätzliche Ersparnis für den Arbeitnehmer bedeuten.
Steuerliche Behandlung für Arbeitgeber
Für den Arbeitgeber sind die Leasingraten des Jobrads in der Regel Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden. Das macht es auch für Unternehmen attraktiv, Fahrradleasing als Benefit anzubieten.
Mehrwert durch Umweltbonus (je nach Bundesland)
In einigen Regionen oder Städten gibt es zusätzliche Umweltboni oder Förderprogramme für den Kauf oder das Leasing von Fahrrädern oder E-Bikes, die unter bestimmten Umständen steuerlich vorteilhaft sein können.
Trend Jobrad: Doch warum eigentlich?
Das Jobfahrrad hat in den letzten Jahren stark an Beliebtheit gewonnen, da es eine attraktive Möglichkeit bietet, umweltfreundlich zur Arbeit zu pendeln. Es fördert die Gesundheit der Mitarbeitenden und reduziert den CO2-Ausstoß. Zudem profitieren Mitarbeitende von finanziellen Einsparungen durch die Gehaltsumwandlung und steuerliche Vorteile.
Vorteile von Fahrradleasing für Unternehmen und Angestellte
Das Fahrradleasing bietet eine Win-Win-Situation für beide Seiten, da der Arbeitnehmer von steuerlichen Vorteilen und einem günstigeren Fahrrad profitiert, während der Arbeitgeber den Mitarbeitenden einen zusätzlichen Anreiz bietet.
Das Fahrradleasing bietet sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeitende eine Reihe von Vorteilen.
Für Unternehmen
- Steigerung der Arbeitgeberattraktivität durch ein modernes Mobilitätsangebot
- Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie
- Positive Effekte auf die Gesundheit der Mitarbeitenden, was Krankheitsausfälle reduzieren kann
- Steuerliche Vorteile durch Gehaltsumwandlung
Für Angestellte
- Kosteneinsparungen durch steuerliche Vorteile und günstige Leasingraten
- Umweltfreundliche Mobilität und Verbesserung der Fitness
- Möglichkeit, das Fahrrad auch privat zu nutzen
- Flexibilität durch verschiedene Leasing- und Übernahmemodelle
- Geringere Kosten im Vergleich zum Direktkauf eines Fahrrads
Kauf- bzw. Übernahmeoption von Jobrädern
Die Kauf- bzw. Übernahmeoption von Jobrädern ermöglicht es dem Mitarbeiter, nach Ablauf der Leasingdauer das geleaste Fahrrad zu einem Restwert zu übernehmen. Diese Kaufoption ist oft günstiger als der Neupreis, wodurch das Leasing eine attraktive und flexible Alternative zum direkten Kauf bietet. Hier sind die wesentlichen Aspekte:
Restwertübernahme
Am Ende des Leasingvertrags kann der Mitarbeiter das Fahrrad häufig zu einem Restwerterwerben, der in der Regel zwischen 10–15% des Neupreises liegt.
Flexible Optionen
Der Mitarbeiter hat oft die Wahl, das Fahrrad entweder
- zu übernehmen,
- das Leasing zu verlängern,
- oder das Fahrrad zurückzugeben und ein neues Fahrrad zu leasen.
Privatnutzung nach Übernahme
Nach dem Kauf gehört das Fahrrad dem Mitarbeiter, und er kann es uneingeschränkt privat nutzen.
Attraktive Alternative
Für viele Mitarbeiter ist diese Option attraktiv, da sie das Fahrrad nach der Nutzung im Rahmen des Leasings zu einem reduzierten Preis übernehmen können.
Fazit
Das Fahrradleasing bietet eine flexible und umweltfreundliche Mobilitätslösung, die sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeitende zahlreiche Vorteile bietet. Unternehmen können durch diesen Benefit ihre Attraktivität steigern, während Mitarbeitende durch steuerliche Ersparnisse profitieren und ein Fahrrad oder E-Bike günstiger nutzen können. Die steigende Nachfrage nach nachhaltiger Mobilität und die Möglichkeit, das Fahrrad auch privat zu nutzen, machen das Jobrad zu einer zukunftsfähigen Lösung. Mit attraktiven Leasing- und Übernahmemodellen bietet das Fahrradleasing eine ideale Möglichkeit, moderne Mobilitätslösungen anzubieten und die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu fördern.
FAQs
Wie funktioniert das Fahrradleasing für Mitarbeitende?
Beim Fahrradleasing wählt der Mitarbeitende ein Fahrrad aus, das über den Arbeitgeber geleast wird. Die Leasingraten werden durch eine Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen, wodurch steuerliche Vorteile entstehen. Das Fahrrad kann sowohl beruflich als auch privat genutzt werden.
Was sind die Vorteile von Fahrradleasing für Unternehmen?
Steigerung der Arbeitgeberattraktivität, Förderung der Mitarbeitenden Gesundheit und Beitrag zur Nachhaltigkeit.
Welche Fahrräder können geleast werden?
Vom klassischen Fahrrad bis zum E-Bike können Mitarbeitende frei aus verschiedenen Modellen wählen.
Welche Kosten entstehen durch das Fahrradleasing?
Die Leasingraten werden vom Mitarbeiter über eine Gehaltsumwandlung bezahlt. Das Unternehmen trägt in der Regel keine direkten Kosten. Seit dem 1. Januar 2020 wird der geldwerte Vorteil für die private Nutzung mit 0,25% des Bruttolistenpreises des Fahrrads pro Monat versteuert. Bei einem Fahrrad im Wert von 3.000 € bedeutet das, dass der Mitarbeiter 7,50 € monatlich versteuern muss.
Kann das Fahrrad nach dem Leasing übernommen werden?
Ja, nach Ende der Leasinglaufzeit können Mitarbeitende das Fahrrad häufig zu einem Restwert kaufen.