Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde unterliegen in Deutschland bestimmten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen. Zusammenfassend sind Sachgeschenke physische Zuwendungen, während materielle Vorteile eine finanzielle Besserstellung bewirken, die auch in Form von Rabatten oder Zuschüssen erfolgen kann. Diese beiden Begriffe haben unterschiedliche Bedeutungen und steuerliche Implikationen. Die steuerlichen Auswirkungen sind zudem je nach Empfänger und Art des Geschenks unterschiedlich geregelt.
Sachleistungen sind Zuwendungen, die nicht in Geldform, sondern in Form von Waren oder Dienstleistungen erfolgen.
Im beruflichen Kontext können Sachgeschenke zum Beispiel sein:
- Warenproben
- Elektronische Geräte
- Gutscheine (wenn sie nur für bestimmte Waren/Dienstleistungen gelten)
Ein materieller Vorteil entsteht, wenn eine Person durch ein Geschenk oder eine Vergünstigung wirtschaftlich bessergestellt wird.
Beispiele:
- Preisnachlässe oder Rabatte
- Überlassung von Firmenwägen zur privaten Nutzung
- Übernahme privater Kosten durch den Arbeitgeber
1.Geschenke an Mitarbeitende
a) Steuerliche Behandlung
- Freibetrag: Sachgeschenke bis 50 € (brutto) pro Monat sind als Sachbezug steuerfrei (z. B. Gutscheine, Warengutscheine, Tankkarten).
- Freigrenze für persönliche Anlässe: Zu besonderen Anlässen (z. B. Geburtstag, Hochzeit) sind Geschenke bis 60 € (brutto) steuerfrei.
- Geldgeschenke: Diese sind immer steuer- und sozialversicherungspflichtig.
b) Pauschalversteuerung
- Arbeitgeber können Geschenke pauschal mit 30 % (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) versteuern (§ 37b EStG). Dadurch entfällt die Steuerpflicht für den Mitarbeitenden.
2.Geschenke an Geschäftsfreunde (z. B. Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner)
a) Steuerliche Abzugsfähigkeit
- Geschenke an Geschäftspartner sind bis zu 35 € netto pro Jahr und Empfänger als Betriebsausgabe absetzbar (bei Vorsteuerabzugsberechtigung).
- Wird dieser Betrag überschritten, ist das gesamte Geschenk nicht mehr absetzbar.
b) Pauschalversteuerung
- Alternativ kann das Unternehmen die Steuer mit 30 % Pauschalsteuer übernehmen (§ 37b EStG), sodass der Empfänger das Geschenk steuerfrei erhält.
Umsatzsteuerliche Aspekte
Geschenke an Geschäftspartner unterliegen der Vorsteuerabzugsbeschränkung, wenn die 35-€-Grenze überschritten wird.
Bei Geschenken an Mitarbeitende kann der Vorsteuerabzug je nach steuerlicher Behandlung möglich sein.
Steuerliche Behandlung Sachleistungen:
- Für Arbeitnehmer sind Sachzuwendungen bis 50 € pro Monat steuerfrei (§ 8 Abs. 2 EStG).
- Für Geschäftspartner oder Kunden gelten Sachgeschenke bis 35 € als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG).
Steuerliche Behandlung materieller Vorteil:
- Sachbezüge für Arbeitnehmer sind bis 50 € steuerfrei, darüber hinaus müssen sie als Einkommen versteuert werden.
- Geschenke an Geschäftspartner sind als Betriebsausgabe absetzbar, sofern sie unter 35 € bleiben.
Fazit: Geschenke
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde sind freiwillige Sach- oder Geldzuwendungen, die ein Unternehmen seinen Angestellten oder externen Geschäftspartnern (z. B. Kunden, Lieferanten oder Dienstleistern) aus verschiedenen Anlässen macht. Sie dienen häufig der Motivation, Anerkennung oder Pflege von Geschäftsbeziehungen. Es wird hierbei unterschieden zwischen Sachleistungen und materiellem Vorteil, welche unterschiedliche Bedeutung und steuerliche Implikationen haben.
FAQs
Sind Geschenke an Mitarbeitende steuerfrei?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Sachgeschenke bis 50 € pro Anlass (inkl. MwSt.) bleiben für Mitarbeitende steuerfrei. Geldgeschenke sind jedoch immer steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Wie viel darf ich Geschäftsfreunden schenken?
Geschenke an Geschäftsfreunde dürfen pro Jahr und Empfänger maximal 35 € netto betragen, um als Betriebsausgabe abzugsfähig zu sein.
Was zählt als Geschenk?
Ein Geschenk ist eine freiwillige Zuwendung ohne direkte Gegenleistung. Dazu gehören z. B. Präsentkörbe, Gutscheine, Eventtickets oder personalisierte Werbeartikel.
Müssen Geschenke dokumentiert werden?
Ja, insbesondere für Geschäftsfreunde sollte eine Dokumentation erfolgen, um steuerliche Abzugsfähigkeit nachweisen zu können (z. B. Name des Empfängers, Anlass, Wert des Geschenks).
Gibt es Unterschiede zwischen Sach- und Geldgeschenken?
Ja, Sachgeschenke sind bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei, während Geldgeschenke immer steuerpflichtig sind.
Sind Gutscheine als Geschenk erlaubt?
Ja, aber sie müssen auf konkrete Waren oder Dienstleistungen beschränkt sein (z. B. ein Gutschein für ein bestimmtes Geschäft). Bargeldähnliche Gutscheine sind steuerpflichtig.
Was ist mit Werbegeschenken?
Werbegeschenke mit geringem Wert (bis 10 € netto) sind steuerlich unproblematisch und können in großer Menge verteilt werden, da sie nicht als Geschenke im steuerlichen Sinne gelten.
Gibt es verbotene Geschenke?
Ja, übermäßige oder unübliche Geschenke können als Bestechung oder unlautere Geschäftspraktiken gewertet werden. Besonders bei öffentlichen Auftraggebern gelten strenge Regeln.
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