Vermögenswirksame Leistungen

Monetäre Benefits: Vermögenswirksame Leistungen

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie Anspruch auf einen zusätzlichen finanziellen Vorteil haben: Die Vermögenswirksame Leistungen (VL). VL sind zusätzliche Geldleistungen, die der Arbeitgebende monatlich direkt in eine vom Arbeitnehmenden ausgewählte Anlageform einzahlt. Sie sollen dem Vermögensaufbau des Arbeitnehmenden dienen und werden oft auch durch staatliche Prämien gefördert.

Was genau sind Vermögenswirksame Leistungen?

Die Vermögenswirksamen Leistungen (sogenannte VL) sind monatliche Zahlungen des Arbeitgebenden, die bis zu 40 Euro betragen können und direkt in einen Sparvertrag des Arbeitnehmenden fließen. Dies ist allerdings eine freiwillige Leistung des Arbeitgebenden zusätzlich zum Gehalt. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf. VL können also nicht als zusätzliches Gehalt bezogen werden. Ziel und Idee der VL besteht darin, den Arbeitnehmenden einen Anreiz zum langfristigen Vermögensaufbau zu geben und den Aufbau von Vermögen zu erleichtern. So wird außerdem gewährleistet, dass die Beträge tatsächlich angespart.

Die Möglichkeiten sind vielfältig: Ob Bausparvertrag, Aktienfonds, Banksparplan oder betriebliche Altersvorsorge – die Anlageform kann nach eigenen Bedürfnissen und Sparzielen gewählt werden. Zusätzlich kann auch der Staat durch spezielle Prämien diesen Vermögensaufbau fördern.

In Deutschland gibt es spezifische Regelungen zu diesen Leistungen, die es den Arbeitnehmern erleichtern sollen, langfristig Kapital anzusparen.

Welche Vermögenswirksamen Leistungen gibt es?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die VL angelegt werden können:

1. Bausparvertrag

Dieser wird häufig für den Erwerb oder die Renovierung von Wohneigentum genutzt. Hier gibt es auch die Wohnungsbauprämie als staatliche Förderung.

2. Fondsgebundene Anlagen

Investitionen in Investmentfonds, die je nach Risiko und Renditewunsch ausgewählt werden können. Diese Option ist besonders beliebt, da sie in der Regel die höchsten Renditechancen bietet.

3. Banksparplan

Eine sichere, aber renditeschwächere Option, bei der das Geld auf einem Sparkonto angelegt wird.

4. Betriebliche Altersvorsorge

In manchen Fällen kann die VL auch in eine betriebliche Altersvorsorge investiert werden.

5. Tilgung eines Baukredits

Die VL kann auch zur Tilgung bestehender Baufinanzierungen verwendet werden.

Staatliche Förderungen

Zusätzlich zur Arbeitgeberleistung können Arbeitnehmende in Deutschland unter bestimmten Bedingungen eine Arbeitnehmersparzulage vom Staat erhalten.

Die Arbeitnehmersparzulage wird nur gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet:

Für Fondsanlagen
  • Singles: bis zu 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen.
  • Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner: bis zu 80.000 Euro.
Für Bausparverträge
  • Singles: bis zu 17.900 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen.
  • Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner: bis zu 35.800 Euro.

Hier lohnt es sich auf jeden Fall einen genaueren Blick drauf zu werfen und sich umfassender zu informieren, welche Förderungen in Frage kommen könnten. Es ist auch möglich beide Förderungen zu beantragen. Hierzu sollte man sich idealerweise einen Expertenrat suchen und sich mit seinem Arbeitgebenden absprechen.

Die Vorteile der Vermögenswirksamen Leistungen auf einen Blick

Zusätzliche Leistung vom ArbeitgebendenVL sind ein finanzieller Bonus, der über das normale Gehalt hinausgeht.
Staatliche ZulagenWer die Voraussetzungen erfüllt, erhält einen zusätzlichen Zuschuss.
KapitalaufbauÜber mehrere Jahre kann Vermögen angespart werden, das später für Wohneigentum, Rente oder andere Ziele genutzt werden kann.
Individuelle FlexibilitätArbeitnehmende haben die Wahl zwischen sicheren oder renditestärkeren Anlageformen.

Fazit

Vermögenswirksame Leistungen (VL) bieten Arbeitnehmenden eine attraktive Möglichkeit, mit Unterstützung des Arbeitgebenden und potenziellen staatlichen Zuschüssen langfristig Vermögen aufzubauen. Obwohl VL eine freiwillige Leistung des Arbeitgebenden sind, stellen sie eine finanzielle Ergänzung zum Gehalt dar, die gezielt in eine vom Arbeitnehmenden gewählte Sparform fließt. Dieser monetäre Benefit ermöglicht dem Arbeitnehmenden Flexibilität bei der Auswahl von Bausparverträgen, Investmentfonds oder betrieblichen Altersvorsorgeplänen. So kann die Sparstrategie an persönliche finanzielle Ziele angepasst werden.

Zusätzlich zur Arbeitgeberleistung können viele Arbeitnehmende durch die Arbeitnehmersparzulage eine staatliche Förderung erhalten, solange ihr zu versteuerndes Einkommen innerhalb festgelegter Grenzen bleibt.

Die verschiedenen Anlageoptionen und zusätzlichen Fördermöglichkeiten machen Vermögenswirksame Leistungen zu einem effizienten Weg, langfristig Kapital für größere Investitionen wie Wohneigentum, die Altersvorsorge oder andere finanzielle Ziele anzusparen.

FAQs

Wie funktioniert vermögenswirksame Leistung?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige Zahlungen (in der Regel 6,65 € und 40 € monatlich) des Arbeitgebers in einen Sparvertrag, die den Vermögensaufbau des Arbeitnehmenden fördern. Der Staat unterstützt dies zusätzlich mit der Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie viel muss der Arbeitgeber für vermögenswirksame Leistungen zahlen?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, vermögenswirksame Leistungen (VL) zu zahlen. Wenn er sich jedoch dazu entscheidet, muss er mindestens 6,65 € pro Monat zahlen, da dies der gesetzlich festgelegte Mindestbetrag für VL ist. Viele Arbeitgeber zahlen jedoch auch den Höchstbetrag von 40 € pro Monat.

Kann ich mehr als 40 € vermögenswirksame Leistungen Sparen?

Ja, du kannst mehr als 40 € pro Monat sparen, jedoch nur, wenn du zusätzlich eigene Beiträge in die gewählte Sparform einzahlst. Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, maximal 40 € monatlich als vermögenswirksame Leistung zu zahlen. Freiwillig kann aber auch in Absprache mit dem AG mehr eingezahlt werden.

Was kostet den Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen?

Die Vermögenswirksamen Leistungen kosten den Arbeitgeber mindestens 6,65 € pro Monat pro Mitarbeitenden (gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag). In vielen Fällen zahlt der Arbeitgeber jedoch freiwillig bis zu 40 € pro Monat. Zu den Kosten kommen noch Sozialabgaben wie Renten- und Krankenversicherung, die der Arbeitgeber ebenfalls tragen muss, wenn er freiwillig mehr als 6,65 € zahlt.

Woher weiß ich, ob ich vermögenswirksame Leistungen bekomme?

Um herauszufinden, ob du vermögenswirksame Leistungen erhältst, solltest du deinen Arbeitsvertrag oder deine Lohnabrechnung überprüfen. Dort ist vermerkt, ob dein Arbeitgeber diese Zahlungen leistet und in welcher Höhe. Falls es dort keine Informationen gibt, kannst du direkt bei der Personalabteilung oder deinem Arbeitgeber nachfragen, ob und in welcher Höhe vermögenswirksame Leistungen für dich gezahlt werden.

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