Vermögenswirksame Leistungen: Alles, was Arbeitgeber wissen müssen.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind zusätzliche Geldbeträge, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden freiwillig zahlen, um deren Vermögensaufbau zu fördern. Die Beträge – meist bis zu 40 Euro monatlich – fließen in spezielle Sparverträge wie Bausparverträge, Fondssparpläne oder Banksparpläne und können in manchen Fällen durch staatliche Förderungen ergänzt werden.
Vermögenswirksame Leistungen: Was müssen Arbeitgeber wissen?
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind im Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) geregelt. Hier werden die Rahmenbedingungen für die vermögenswirksame Anlage von Arbeitnehmenden gelistet. Diese gesetzliche Grundlage bestimmt, welche Sparformen zulässig sind und unter welchen Bedingungen Arbeitnehmende Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben.
Vermögenswirksame Leistungen sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, da sie als Arbeitslohn gelten. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie jedoch durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert oder sozialversicherungsfrei sein, wenn sie zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden.
Anspruch auf VL haben grundsätzlich Arbeitnehmende, wie Angestellte und Arbeitende in Voll- und Teilzeit, Beamte, Richter und Soldaten, Auszubildende, Praktikanten und Volontäre, sofern ein reguläres Arbeitsverhältnis besteht.
Ein gesetzlicher Anspruch auf VL besteht jedoch nur, wenn dies im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Ansonsten ist die Zahlung durch den Arbeitgeber freiwillig.
Vermögenswirksame Leistungen sind keine verpflichtende Leistung des Arbeitgebers, es sei denn, Tarif- oder andere vertragliche Regelungen sehen dies vor. Der Arbeitgeberanteil kann zwischen 6,65 Euro und maximal 40 Euro pro Monat liegen und ist in der Regel freiwillig.
Warum sind vermögenswirksame Leistungen (VL) für Arbeitgeber relevant?
Arbeitgeber profitieren erheblich von vermögenswirksamen Leistungen (VL). VLs steigern die Attraktivität als Arbeitgeber, was besonders im Fachkräftemangel ein wichtiger Vorteil ist. Zudem fördern VL die langfristige Bindung und Motivation der Mitarbeitenden, da sie eine finanzielle Zusatzleistung mit großem Nutzen darstellen. Unternehmen profitieren von geringen Kosten bei hohem Effekt. Vermögenswirksame Leistungen sind oft günstiger als Gehaltserhöhungen oder Boni.
Zusätzlich sind sie steuerlich absetzbar und bieten damit auch finanzielle Vorteile für Arbeitgeber. Durch die Unterstützung der finanziellen Vorsorge ihrer Mitarbeitenden tragen Unternehmen zu deren Stabilität und Zufriedenheit bei. Nicht zuletzt helfen VL, sich im Wettbewerb um Fachkräfte positiv abzuheben.
Vermögenswirksame Leistungen sind also eine win-win-Situation: Sie sind für den Arbeitgeber vergleichsweise günstig, bieten jedoch einen hohen Nutzen in der Mitarbeiterbindung, Motivation und Arbeitgeberattraktivität. Wer als Unternehmen auf der Suche nach effektiven, aber kostengünstigen Benefits ist, sollte VL in das Vergütungspaket mitaufnehmen.
Umsetzung im Unternehmen: So funktioniert die Bereitstellung von VL
Welche Formen und Möglichkeiten gibt es?
Es gibt mehrere Sparformen, in die Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen einzahlen können.
Dazu gehören:
- Bausparvertrag
- Fondssparplan
- Banksparplan
- Lebensversicherungen
Wie beantragt man VL? Schritt für Schritt:
Der Arbeitnehmer schließt einen VL-fähigen Sparvertrag bei einer Bank, Versicherung oder Bausparkasse ab.
Der Antrag (Formular, Bescheinigung) auf vermögenswirksame Leistungen erfolgt dann direkt beim Arbeitgeber. Arbeitnehmende müssen Arbeitgeber sämtliche relevanten Informationen wie Kontoinformationen, Name des Kreditinstituts, Verwendungszweck zur Verfügung stellen.
Arbeitgeberanteil festlegen und vereinbaren.
Prüfung auf Anspruch von VL.
Arbeitgeber überweist dann VL direkt an das gewählte Institut.
Wie funktioniert die praktische Abwicklung?
Die praktische Abwicklung der VL erfolgt in der Regel über die Gehaltsabrechnung. Der Arbeitgeber zieht den Betrag vom Bruttolohn ab und überweist ihn direkt auf das VL-Konto des Arbeitnehmenden (z. B. Bausparvertrag oder Fondssparplan).
Arbeitgeber können entweder direkt mit Banken oder Versicherungen kooperieren, die die VL-Verwaltung übernehmen, oder sie ermöglichen es dem Arbeitnehmenden, seinen Vertrag selbst zu wählen und die Zahlungen entsprechend zu koordinieren.
Die VL werden monatlich vom Gehalt des Arbeitnehmenden einbehalten und an das gewählte Anlageprodukt überwiesen.
Die Verbuchung erfolgt als separate Gehaltsposition in der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Falls eine staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage) infrage kommt, beantragt der Arbeitnehmende diese selbst über die Steuererklärung.
Welche rechtlichen und steuerlichen Aspekte sollten Arbeitgeber beachten?
Steuerpflicht
VL gelten grundsätzlich als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sie können aber steuerlich begünstigt sein (zum Beispiel durch die Arbeitnehmersparzulage).
Sozialversicherungspflicht
VL sind sozialversicherungspflichtig und müssen in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden, es sei denn, sie werden zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gezahlt.
Dokumentation
Arbeitgeber müssen den Zahlungsfluss und die vereinbarten VL korrekt dokumentieren, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und die Arbeitnehmersparzulage korrekt zu handhaben.
Freiwilligkeit
Arbeitgeber sind nur verpflichtet, VL zu zahlen, wenn dies vertraglich geregelt ist. Andernfalls ist die Zahlung freiwillig.
Fazit: Lohnt sich die Einführung von VL für Arbeitgeber?
Vermögenswirksame Leistungen sind für Arbeitgeber eine gute und kostengünstige Möglichkeit, die Attraktivität des Unternehmens zu steigern, Mitarbeitende langfristig zu binden und die Motivation zu erhöhen. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels können VL ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein. Unternehmen, die auf effektive und zugleich wirtschaftliche Benefits setzen, sollten VL in ihr Vergütungspaket integrieren.
FAQs
Wie funktioniert vermögenswirksame Leistung?
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige Zahlungen (in der Regel 6,65 € und 40 € monatlich) des Arbeitgebers in einen Sparvertrag, die den Vermögensaufbau des Arbeitnehmenden fördern. Der Staat unterstützt dies zusätzlich mit der Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie viel muss der Arbeitgeber für vermögenswirksame Leistungen zahlen?
Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, vermögenswirksame Leistungen (VL) zu zahlen. Wenn er sich jedoch dazu entscheidet, muss er mindestens 6,65 € pro Monat zahlen, da dies der gesetzlich festgelegte Mindestbetrag für VL ist. Viele Arbeitgeber zahlen jedoch auch den Höchstbetrag von 40 € pro Monat.
Kann ich mehr als 40 € vermögenswirksame Leistungen Sparen?
Ja, du kannst mehr als 40 € pro Monat sparen, jedoch nur, wenn du zusätzlich eigene Beiträge in die gewählte Sparform einzahlst. Der Arbeitgeber zahlt maximal 40 € monatlich als vermögenswirksame Leistung ein. Freiwillig kann aber auch in Absprache mit dem AG mehr eingezahlt werden.
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