Versteuerung von Elektrischen-Dienstwägen
Obwohl es in der Vergangenheit einige Initiativen der Bundesregierung gab, Elektroautos attraktiver zu machen bleibt der Großteil der Autos auf den deutschen Straßen dennoch mit Verbrennungsmotor. Der Großteil dieser Prämien und Pauschalen für den Kauf eines neuen Elektroautos sind mittlerweile ausgesetzt worden.
Bei der Versteuerung von elektrischen Firmenwägen gelten diese Vorteile allerdings weiterhin. Entsprechend ist es nicht verwunderlich, dass der Anteil an neuen elektrischen Firmenwägen weiter ansteigt. Sollten die Beschäftigten ihren Firmenwagen auch privat nutzen wollen müssen sie diesen finanziellen Vorteil versteuern. Während für die meisten Verbrenner die 1% Regelung als geldwerter Vorteil pro Monat gilt, ist es für Elektroautos möglich das dieser Anteil bis zu 4 mal kleiner bei nur 0,25% liegt. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen und wann es sich lohnt, können sie in diesem Artikel finden.
Versteuerung von Elektro-Dienstwagen – Die steuerlichen Grundlagen
Ein Elektroauto als Firmenwagen hat einen entscheidenden steuerlichen Vorteil gegenüber einem Verbrenner, wenn bei privater Nutzung die pauschale Versteuerung gewählt wird. E-Autos bis zu einem Bruttolistenpreis von 70.000€ müssen monatlich mit nur 0,25% des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angegeben werden. Oberhalb von 70.000€ erhöht sich dieser Anteil auf 0,5%. Diese Regelung gilt nach aktuellem Stand bis Ende 2030. Zum Vergleich: Verbrenner müssen monatlich mit 1% des Bruttolistenpreises besteuert werden. Bei gleichen Bruttolistenpreisen (unter 70.000€) können Verbrenner also bis zu 4-mal so viel Kosten wie ein E-Auto. Wichtig zu beachten, bei der 70.000€ Grenze ist, das diese Grenze zum Zeitpunkt der Auslieferung gilt. Sollte sich als der Preis des Autos nach der Bestellung erhöhen kann es zu höheren Abgaben kommen. Vergleicht man beispielsweise ein neues Elektroauto im Wert von 50.000€ mit einem Verbrenner zum gleichen Preis, fallen für das Elektroauto monatlich pauschal nur 125€ während es für den Verbrenner 500€ sind.
Was ist der geldwerte Vorteil
Grundsätzlich beschreibt der geldwerte Vorteil eine Form der Vergütung, die nicht in Geld ausgezahlt wird. In diesem Falle handelt es sich also um einen Firmenwagen bzw. die Möglichkeit den Firmenwagen auch privat zu nutzen. Diese Sachleistung muss ebenfalls versteuert werden. Hier haben je nach Art der Versteuerung, Elektroautos einen steuerlichen Vorteil gegenüber Verbrennern.
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Berechnung des geldwerten Vorteils für Elektroautos
Der Geldwertvorteil wird dann fällig, wenn der Firmenwagen auch privat genutzt wird.
Um den monatlichen Betrag zu bestimmen, gibt es hier 2 verschiedene Methoden:
- Fahrtenbuch
- Pauschale Versteuerung
Fahrtenbuch
Das Fahrtenbuch ist im Zusammenhang mit Firmenwären wohl die bekannteste Methode und gleichzeitig auch die unbeliebteste. Wird diese Option gewählt müssen alle Fahrten, die mit dem Auto getätigt werden, lückenlos dokumentiert werden. Es wird zwischen privaten Fahrten, geschäftlichen Fahrten und dem Arbeitsweg unterschieden. Noch dazu müssen alle Kosten dokumentiert werden, die anfallen. Am Ende wird so ein Preis pro gefahrenen Kilometer berechnet. Dieser Preis wird auf alle privat gefahrenen Strecken angewendet und somit ergibt sich der geltwerte Vorteil, der in der Steuererklärung angegeben werden muss.
Pauschale Versteuerung
Hier kommt der oben genannte Vorteil von Elektroautos gegenüber Verbrennern zur Geltung. Anstatt ein Fahrtenbuch zu führen können monatlich auch ein festelegter Anteil des Bruttokaufpreises des Firmenwagens als geldwerter Vorteil angemeldet werden. Anders als die bekannte 1% Regelung für Verbrenner gelten hier für elektrische Firmenwägen (Kraftfahrzeuge ohne CO2-Ausschuss) bis zu einem Kaufpreis von 70.000€ nur 0,25% als geldwerter Vorteil. Elektroautos mit einem Listenpreis über 70.000€ und Hybride mit mindestens 60km elektrischer Reichweite oder höchstens 50g CO2-Eissionen haben einen Anteil von 0,5%.
Fahrzeugtyp | Versteuerungssatz (monatlich) | Voraussetzung |
Verbrenner | 1,00 % | Keine besonderen Voraussetzungen |
Elektroauto bis 70.000 € Listenpreis | 0,25 % | Reines Elektroauto, Bruttolistenpreis max. 70.000 €, keine CO₂-Emissionen |
Elektroauto über 70.000 € Listenpreis | 0,5 % | Reines Elektroauto, Bruttolistenpreis über 70.000 €, keine CO₂-Emissionen |
Plug-in-Hybrid | 0,5 % | Mind. 60 km elektrische Reichweite oder max. 50 g CO₂/km (nach WLTP) |
Übersicht Versteuerungssatz von Firmenwägen bei privater Nutzung.
Wann profitiert man von den Steuervorteilen
Welche Option man wählt hängt stark von der Nutzung des Firmenwagens ab. Vor allem ist hier der Anteil der privaten und geschäftlichen Nutzung relevant. Wenn man einen groben Überblick über die anfallenden Kilometer hat, lässt sich leicht feststellen, ob es sich lohnt ein Fahrtenbuch zu führen oder die Option der pauschalen Versteuerung zu wählen. Grundsätzlich gilt, wenn die privaten Fahrten eher gering ausfallen, lohnt es sich ein Fahrtenbuch zu führen. Wenige private Kilometer sind häufig günstiger als die pauschale Versteuerung. Bei viel privater Nutzung, oder auch wenn es zu lästig ist ständig ein Fahrtenbuch zu führen bietet sich die pauschale Versteuerung an. So profitieren die Beschäftigen dann voll von den steuerlichen Vorteilen, die ein Elektroauto mit sich bringt.
Abrechnung der Stromkosten für den elektrischen Dienstwagen
Hier tut man sich im Vergleich zum Verbrenner etwas schwieriger. Elektroautos lassen sich im vergleich zum Verbrenner auch zu Hause über die Steckdose laden. Wie lassen sich nun aber die Ladekosten bestimmen?
Die einfachste Option ist hier die monatliche Zahlung einer Pauschale für die anfallenden Ladekosten. Bietet der Arbeitgeber eine Tankkarte oder kostenlose oder vergünstigte Lademöglichkeiten liegt diese Pauschale bei 30€ pro Monat. Gibt es keine Lademöglichkeiten beträgt die Pauschale für Elektrofahrzeuge monatlich 70€. Und das Beste ist – Die Pauschale ist steuerfrei!
Möchte man es genau machen muss es für die Ladestation zu Hause einen eigenen Zähler oder einen Zwischenzähler geben, der die geladenen kWh dokumentiert. Hier hat der Verbrenner einen kleinen Vorteil, denn dieser lässt sich nur an der Tankstelle tanken und dafür werden in der Regel Tankkarten durch den Arbeitgeber ausgestellt.
Fazit
Je nach Nutzung des elektrischen Firmenwagens und der Wahl der Versteuerung (Fahrtenbuch oder pauschal) können elektrische Firmenwägen einen steuerlichen Vorteil gegenüber Verbrennern haben. Dieser Vorteil kann bis zu 4 mal so hoch sein. Bei vorhandener Ladeinfrastruktur kann es sich also schnell lohnen sich einen elektrischen Firmenwagen anzuschaffen anstatt eines Verbrenners.
FAQs
Wie hoch ist der steuerliche Vorteil von Elektroautos?
Entscheidet man sich für eine pauschale Berechnung des geldwerten Vorteils beträgt der Anteil bei Elektroautos 0,25% (bzw. 0,5% bei Kaufpreis >70.000€) und der Anteil für ein Verbrenner beträgt 1%.
Muss Ich ein Fahrtenbuch führen?
Um von den steuerlichen Vorteilen eines elektrischen Firmenwagens zu profitieren, muss kein Fahrtenbuch geführt werden. Bei wenig privater Nutzung kann es am Ende dennoch günstiger sein.
Was sind die Voraussetzungen eines Dienstwagens für 0,5% Versteuerung?
Damit nicht die übliche 1% Versteuerung gilt muss es sich entweder um einen Hybrid mit 60km Reichweite oder CO2 Emissionen unter 50g handeln (0,5%), ein Elektroauto im Wert von über 70.000€ (0,5%) oder weniger (0,25%).
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