Geldwerte Vorteil beim Firmenwagen: Unterschiede zwischen privater und geschäftlicher Nutzung, 1%-Regel und Rechenbeispiel

Was ist der geldwerte Vorteil beim Firmenwagen? Alles was du wissen musst!

Der geldwerte Vorteil bezeichnet den finanziellen Nutzen, den Arbeitnehmenden aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens  ziehen. Da dieser Vorteil einem Einkommen entspricht, muss er versteuert werden. Das Finanzamt betrachtet es als eine Art „zusätzlichen Lohn“, den der Arbeitgeber zur Verfügung stellt.

Geschäftlich vs. Privat: Wann muss der geldwerte Vorteil versteuert werden?

Die private Nutzung eines Firmenwagens ist eine nicht monetäre Vergütung und wird daher steuerlich wie Arbeitslohn behandelt. Um eine faire Besteuerung zu gewährleisten, gibt es zwei Berechnungsmethoden, mit denen der geldwerte Vorteil ermittelt wird: die 1-%-Regelung und die Fahrtenbuchmethode.

Private Nutzung Geschäftliche Nutzung
Wird als geldwerter Vorteil betrachtet und entsprechend versteuert.

Dazu gehören Fahrten zur Arbeit, Wochenendausflüge und private Erledigungen.

> Arbeitsweg: Gilt als Privatfahrt und beeinflusst die Steuerlast.

 

Keine steuerlichen Auswirkungen, da der Wagen ausschließlich für dienstliche Zwecke verwendet wird.

Dazu gehören Kundenbesuche, Lieferfahrten, Fahrten zu Meetings oder Seminaren sowie Dienstreisen.

 

 

Berechnung des geldwerten Vorteils für den Firmenwagen

Die 1-%-Regelung: Bei dieser Methode wird 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Monat als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil angesetzt. Diese Regelung ist einfach, kann aber bei teuren Fahrzeugen eine hohe Steuerlast verursachen. Außerdem kommen 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer dazu, wenn der Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird.

Die Fahrtenbuchmethode: Hier wird der tatsächliche Anteil der privaten Nutzung ermittelt. Dies erfordert eine detaillierte Aufzeichnung aller Fahrten, kann jedoch steuerliche Vorteile bringen, wenn das Fahrzeug überwiegend geschäftlich genutzt wird.

Rechenbeispiel:

Angenommen, ein Arbeitnehmender nutzt einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 50.000 €. Die Besteuerung hängt davon ab, ob die 1-%-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode angewendet wird. Für eine individuelle Berechnung nutzen Sie auch unseren 1%-Regel-Rechner oder direkt den Firmenwagen-Rechner.

1-%-Regelung Fahrtenbuchmethode (bei 20 % privater Nutzung)
1 % von 50.000 € = 500 € pro Monat
+
Zuzüglich Arbeitsweg (angenommen 20 km einfache Strecke): 0,03 % von 50.000 € x 20 km = 300 € pro Monat
=
Gesamter geldwerter Vorteil: 800 € monatlich
Gesamtbetriebskosten pro Monat (Sprit, Versicherung, Wartung etc.): 1.000 €
Privatnutzung: 20 % von 1.000 € = 200 € pro Monat
=
Gesamter geldwerter Vorteil: 200 € monatlich

Für eine individuelle Berechnung nutze auch unseren 1%-Regel-Rechner oder direkt den Firmenwagen-Rechner.

Steuerliche Besonderheiten beim geldwerten Vorteil Firmenwagen

Elektro- und Hybridfahrzeuge – Vergünstigungen und Vorteile: Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten reduzierte Steuersätze. Statt 1 % des Listenpreises werden nur 0,25 % oder 0,5 % angesetzt, was die Steuerlast deutlich senkt. Die 0,25-Prozent-Regelung gilt im Jahr 2025 und bis voraussichtlich 2030 nur für Elektroautos, deren Bruttolistenpreis 70.000 Euro nicht übersteigt.

Firmenwagen für Selbstständige – Was gilt? Selbstständige können ebenfalls von der 1-%-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode profitieren. Die Wahl hängt von der Nutzungsstruktur des Fahrzeugs ab.

Dienstwagen für Familienangehörige – Sonderregelungen: Falls ein Firmenwagen an ein Familienmitglied weitergegeben wird, kann dies zusätzliche steuerliche Folgen haben, insbesondere wenn das Familienmitglied im Unternehmen beschäftigt ist.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

  • Falsche oder fehlende Aufzeichnungen beim Fahrtenbuch: Führt zu Nachzahlungen.
    Tipp: Ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch mit exakten Einträgen zu jeder Fahrt. Digitale Fahrtenbücher mit GPS-Unterstützung nutzen.
  • Unterschätzte Steuerbelastung durch die 1-%-Regel: Kann teuer werden, wenn das Fahrzeug hochpreisig ist.
    Tipp: Vor der Entscheidung eine Berechnung durchführen, ob die Fahrtenbuchmethode günstiger wäre.
  • Nicht berücksichtigte Zusatzkosten: Tankkarten oder Versicherungen können den geldwerten Vorteil erhöhen.
    Tipp: Alle zusätzlichen Kosten in die Berechnung einfließen lassen und mit dem Arbeitgeber klären, ob diese übernommen werden.
  • Steuerprüfungen: Das Finanzamt achtet genau auf korrekte Dokumentationen.
    Tipp: Alle steuerrelevanten Nachweise ordnungsgemäß führen, Belege sammeln und sich regelmäßig über steuerliche Vorgaben informieren.

Fazit: Geldwerter Vorteil beim Firmenwagen richtig versteuern

Der geldwerte Vorteil eines Firmenwagens  ist ein wichtiger steuerlicher Aspekt für Arbeitnehmende und Unternehmen. Da die private Nutzung eines Firmenwagens als Einkommen gewertet wird, muss sie versteuert werden. Die 1-%-Regelung  bietet eine einfache Berechnungsmethode, kann jedoch bei teuren Fahrzeugen zu hohen Steuerkosten führen. Die Fahrtenbuchmethode erlaubt eine genauere Berechnung auf Basis der tatsächlichen Nutzung, erfordert aber eine detaillierte Dokumentation.

Häufige Fehler, wie ungenaue Fahrtenbücher oder die Unterschätzung der Steuerbelastung, können zu finanziellen Nachteilen führen. Eine sorgfältige Planung, eine transparente Berechnung und die Einhaltung steuerlicher Vorgaben helfen, unerwartete Kosten zu vermeiden.

Letztendlich sollte jeder Arbeitnehmende und jedes Unternehmen individuell prüfen, welche Versteuerungsmethode sich am besten eignet.

FAQs

Muss ich den geldwerten Vorteil auch versteuern, wenn ich den Firmenwagen kaum privat nutze?

Ja, es sei denn, es kann eine ausschließlich dienstliche Nutzung nachgewiesen werden.

Was passiert, wenn ich das Fahrtenbuch nicht korrekt führe?

Das Finanzamt kann die 1-%-Regelung als Alternative ansetzen, was zu höheren Steuern führt.

Wie wird der geldwerte Vorteil bei einem gebrauchten Firmenwagen berechnet?

Der Listenpreis bei Erstzulassung wird zugrunde gelegt, nicht der Gebrauchtwagenpreis.

Was ist die 1%-Regelung?

Die 1%-Regelung besagt, dass monatlich 1 % des Bruttolistenpreises eines Firmenwagens als geldwerter Vorteil versteuert werden muss, unabhängig davon, wie oft das Fahrzeug tatsächlich privat genutzt wird.

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