Vermögenswirksame Leistungen -Vertrag: Definition und Vertragsarten

Vermögenswirksame Leistungen: Vertrag

Warum sind Vermögenswirksame Leistungen sinnvoll?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein oft unterschätztes, aber äußerst wirkungsvolles Instrument, um Mitarbeitenden finanzielle Vorteile zu bieten – und das ohne große Zusatzkosten für das Unternehmen. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bieten VL eine besonders attraktive Möglichkeit, die Arbeitgeberattraktivität zu steigern, Mitarbeitende zu binden und gleichzeitig steuerliche Spielräume optimal zu nutzen.

Der Vermögenswirksame Leistungen Vertrag oder Anlagevertrag spielt dabei eine wichtige Rolle. In diesem Artikel zeigen wir, wie ein solcher Vertrag funktioniert, welche Varianten zur Auswahl stehen – und wie er sich einfach und rechtssicher einsetzen lässt.

Was ist ein Vermögenswirksame Leistungen Vertrag?

Ein Vermögenswirksame Leistungen Vertrag oder Anlagevertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitnehmenden und einem Anlageanbieter, die durch Zahlungen des Arbeitgebers (und ggf. des Mitarbeitenden) gefüllt wird. Der Arbeitgeber zahlt bis zu 40 Euro monatlich direkt in diesen Vertrag ein  – die Mitarbeitenden müssen sich lediglich für eine Anlageform entscheiden und einen Antrag  stellen.

Dabei gibt es verschiedene Sparformen, u.a.:

Die Einzahlung erfolgt nicht aufs Girokonto der Mitarbeitenden, sondern direkt an das Institut (Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft), bei dem der VL-Vertrag abgeschlossen wurde.

Vertragsarten in der Übersicht:

Vertragsart Beschreibung
Bausparvertrag Klassische VL-Anlage zur späteren Finanzierung von Bau- oder Immobilienvorhaben.
Fondssparplan / Depot Anlage in Investmentfonds über ein Depot mit Chance auf höhere Rendite bei längerer Laufzeit.
Banksparplan Konservative Sparform mit fester Verzinsung bei einer Bank, heute weniger relevant.
Baukredittilgung Verwendung der VL zur direkten Tilgung eines laufenden Bau- oder Immobilienkredits.
Beteiligungssparen Anlageform über Beteiligungsfonds oder Mitarbeiteraktien, häufig im Rahmen von Beteiligungsmodellen.
Lebens-/Rentenversicherung Seltener genutzte VL-Variante zur langfristigen Absicherung über eine versicherungsgebundene Lösung.

Der Vermögenswirksame Leistungen Vertrag im Detail

Was regelt der VL-Vertrag genau?

Der Begriff „VL-Vertrag“ bezeichnet genau genommen den Anlagevertrag, den der Mitarbeitende eigenständig mit einem Anbieter (z. B. einer Bank, Fondsgesellschaft oder Bausparkasse) abschließt. Darin wird geregelt, in welches Produkt die vermögenswirksamen Leistungen fließen – beispielsweise ein Bausparvertrag, ein Fondssparplan im Depot oder ein Banksparplan.

Der Arbeitgeber ist an diesem Vertrag nicht beteiligt, sondern zahlt lediglich – auf Grundlage einer VL-Bescheinigung des Anbieters – den vereinbarten Betrag direkt in den Vertrag ein. Üblich sind bis zu 40 Euro monatlich.

Was muss der Arbeitgeber beachten?

Ergänzend zum VL-Vertrag mit dem Anbieter kann es sinnvoll sein, auch eine betriebliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem zu treffen. Diese regelt:

  • die Höhe der VL-Zahlung (z. B. 40 €)
  • den Beginn und die Dauer der Zahlung
  • ggf. Kündigungsmodalitäten oder Hinweise auf staatliche Förderung

Diese interne Vereinbarung ist kein rechtlich vorgeschriebener Vertrag, aber sie schafft Transparenz und Verbindlichkeit – insbesondere für die Lohnbuchhaltung und im Fall eines Wechsels der Anlageform.

Fazit

Vermögenswirksame Leistungen sind eine einfache und effektive Möglichkeit, Mitarbeitende beim langfristigen Vermögensaufbau zu unterstützen – mit steuerlichen Vorteilen für beide Seiten. Der VL-Anlagevertrag wird direkt zwischen Mitarbeitendem und dem gewählten Anbieter abgeschlossen. Die Rolle des Arbeitgebers besteht in der Zahlung des vereinbarten Betrags – auf Basis einer internen VL-Zusage, die organisatorisch abgesichert werden kann. Wer die staatliche Arbeitnehmersparzulage nutzen möchte, sollte zudem auf förderfähige Vertragsarten achten. So entsteht ein schlanker, praxisnaher Benefit mit spürbarem Mehrwert für die Mitarbeitendenbindung.

FAQs

Was passiert, wenn ein Mitarbeitender kündigt?

Der Vertrag läuft weiter, sofern der neue Arbeitgeber ebenfalls VL einzahlt – oder der Mitarbeitende privat fortführt.

Was ist ein VL-Vertrag?

Ein VL-Vertrag ist der Vertrag, den ein Mitarbeitender mit einem Anbieter – z. B. einer Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft – abschließt, um vermögenswirksame Leistungen anzulegen.

Wo finde ich meinen VL-Vertrag?

Deinen VL-Vertrag findest du bei dem Anbieter, bei dem du ihn abgeschlossen hast – zum Beispiel in deinem Onlinebanking, im Kundenportal deiner Bausparkasse oder als Vertragsunterlagen in Papierform. Wenn du unsicher bist, wer dein VL-Anbieter ist, hilft oft ein Blick auf deine Gehaltsabrechnung: Dort ist in der Regel der Empfänger der VL-Zahlung aufgeführt.

Wie stelle ich als Mitarbeitender einen VL-Antrag?

Einfach einen Antrag beim gewünschten Anbieter stellen und die Bescheinigung beim Arbeitgeber einreichen.

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